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   BGH, 29.08.2019 - 2 StR 295/19   

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https://dejure.org/2019,30812
BGH, 29.08.2019 - 2 StR 295/19 (https://dejure.org/2019,30812)
BGH, Entscheidung vom 29.08.2019 - 2 StR 295/19 (https://dejure.org/2019,30812)
BGH, Entscheidung vom 29. August 2019 - 2 StR 295/19 (https://dejure.org/2019,30812)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 306a StGB, § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Haupttat hinsichtlich Verurteilung wegen besonders schwerer Brandstiftung

  • rewis.io

    Schwere Brandstiftung: Brandlegung in einem vom Mieter allein genutzten Wohngebäude nach Räumung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer Haupttat hinsichtlich Verurteilung wegen besonders schwerer Brandstiftung

  • datenbank.nwb.de

    Schwere Brandstiftung: Brandlegung in einem vom Mieter allein genutzten Wohngebäude nach Räumung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Belehrung muss vor der Absprache/Verständigung erfolgen, kein Beruhen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 426
  • StV 2020, 601 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.2004 - 2 StR 381/04

    Besonders schwere Brandstiftung (Wohnung von Menschen: Entwidmung durch alle

    Auszug aus BGH, 29.08.2019 - 2 StR 295/19
    Das Landgericht hat indes übersehen, dass die Zweckbestimmung des Gebäudes zu Wohnzwecken vor der Brandlegung von dem Angeklagten aufgegeben wurde (BGHSt 10, 215; 16, 396; 26, 122; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04, NStZ-RR 2005, 76, 77).

    Eine solche Aufgabe des Willens, das Gebäude weiter zu bewohnen, durch sämtliche Bewohner nimmt dem Tatobjekt auch dann die von § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB vorausgesetzte Zweckbestimmung, wenn die Bewohner wie hier nur allein berechtigte unmittelbare Fremdbesitzer sind (BGH, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 2 StR 475/92, MDR 1993, 421; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04, NStZ-RR 2005, 76, 77; Fischer StGB 66. Auflage § 306a Rn. 4a; LK-StGB/Wolf § 306a Rn. 13; MüKo-StGB/Radtke § 306a Rn. 18).

  • BGH, 10.02.1993 - 2 StR 475/92

    Begriff des "Dienens zum Wohnen" bei § 306 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Auszug aus BGH, 29.08.2019 - 2 StR 295/19
    Eine solche Aufgabe des Willens, das Gebäude weiter zu bewohnen, durch sämtliche Bewohner nimmt dem Tatobjekt auch dann die von § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB vorausgesetzte Zweckbestimmung, wenn die Bewohner wie hier nur allein berechtigte unmittelbare Fremdbesitzer sind (BGH, Beschluss vom 10. Februar 1993 - 2 StR 475/92, MDR 1993, 421; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04, NStZ-RR 2005, 76, 77; Fischer StGB 66. Auflage § 306a Rn. 4a; LK-StGB/Wolf § 306a Rn. 13; MüKo-StGB/Radtke § 306a Rn. 18).
  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 391/20

    Mord (Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage im Hinblick auf die

    Hierbei kommt es nicht darauf an, wie lange vor der Tat dessen Tod eintrat und ob die Leiche sich zum Zeitpunkt der Brandstiftung noch im Haus befand (vgl. Senat, Beschluss vom 19. August 2019 - 2 StR 295/19, juris Rn. 5; Urteil vom 10. September 1969 - 2 StR 276/69, BGHSt 23, 114, 115; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2020 - 3 StR 526/19, juris Rn. 18; vgl. auch Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 54/07, BGHR StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 Wohnung 5; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 134/87, juris Rn. 7).
  • BGH, 28.10.2021 - 4 StR 320/21

    Schwere Brandstiftung (Wohnung: Entwidmung, Aufgabe einer einzelnen Wohnung;

    Der Aufgabewille braucht nicht durch eine vor der Brandlegung nach außen erkennbar gewordene Handlung manifest geworden zu sein; es kann vielmehr bereits genügen, dass er erst in der Brandlegung selbst zum Ausdruck kommt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 54/07, NStZ 2008, 99; Beschlüsse vom 28. Juli 2020 - 2 StR 594/19, NStZ-RR 2021, 48, 49; vom 29. August 2019 - 2 StR 295/19, NStZ 2020, 426 f.; je mwN).
  • BayObLG, 26.06.2023 - 203 StRR 212/23

    Schwere Brandstiftung: Gefahr der Gesundheitsschädigung - Zurechenbarkeit von

    Der Senat lässt dahin stehen, ob auch der Tatbestand des abstrakten Gefährdungsdelikts der schweren Brandstiftung nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB erfüllt ist oder ob die Feststellungen zum Tatablauf eine Aufhebung der Zweckbestimmung durch den einzigen tatsächlichen Bewohner im Sinne einer Entwidmung nahe gelegt hätten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29. August 2019 - 2 StR 295/19 -, juris; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2004 - 2 StR 381/04 -, juris).
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